Die Professionelle Zahnreinigung (PZR)


Als Grundelement der zahnärztlichen Betreuung wird die PZR in unserer Praxis zur Behandlung und Vorbeugung von Zahnschäden und Schäden des Zahnhalteapparates (Parodonts) ausschließlich aus medizinischen Gründen durchgeführt. Sie ist medizinisch indiziert und damit grundsätzlich erstattungsfähig.

Indikationen sind wie folgt:



Nach eingehender Untersuchung durch den Zahnarzt wird die Indikation für die Professionelle Zahnreinigung gestellt.

Diese kann therapeutische Zeile verfolgen oder der Erhaltung eines Behandlungserfolges dienen.

Die Plaquereduktion und die Anreicherung des Zahnschmelzes mit Fluorid stehen im Mittelpunkt der Bemühungen.

Im ersten Arbeitsschritt werden harte mineralische Zahnbeläge (Zahnstein) in der Regel mit Ultraschallspitzen entfernt. Auf die Verwendung von Abrasivpulverstrahlern kann meist verzichtet werden.

Im zweiten Arbeitsschritt werden alle Zahnoberflächen mit Reinigungspasten mittels rotierender Bürstchen oder Gummikelche fein gereinigt und letztlich poliert. Dieser Schritt erfordert sehr viel Zeit und Geduld.

Nach Ergebniskontrolle durch den Patienten im Spiegel kann die kariesprophylaktische Fluoridapplikation erfolgen. Die Art der Lackapplikation richtet sich nach den Besonderheiten des Patienten.

Ein bis zwei Professionelle Zahnreinigungen im Jahr sind beim durchschnittlichen Erkrankungsrisiko meist als Basisvorsorge ausreichend.

Hinweise zur persönlichen Zahnpflege betreff der individuellen Gegebenheiten erfolgen im vertraulichen Rahmen.

Ein Zeitaufwand von 30 bis 60 Minuten ist in der Regel einzuplanen.